Sie sind hier:

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger müssen Sie ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie verfügen über einen gültigen Reisepass.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion:

Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.

Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.

Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Diebstahl beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
  • Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion selbst sperren:

  • Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
  • Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis wurde gestohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


zuklappenAnsprechpartner/in
BürgerserviceStandort anzeigen
Rathaus Sulingen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-199
zurück

 
 
Leichte Sprache
Gebärdensprache
Google Translate

Mit Google-Translate kann diese Internetseite in fremde Sprachen übersetzt werden. Damit verlassen Sie jedoch das Angebot von sulingen.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Sulingen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

The Google-Translate service will translate this webpage into other languages. With this you leave the offer of sulingen.de and retrieve contents on servers of Google, after clicking the button YES. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and/or passed to third parties. This may concern your habits, personal relationships, preferences and other aspects. Please only switch to Google if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.