Sie sind hier:

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Landkreis Diepholz
Fachdienst 63 Bauordnung und Städtebau
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4473
Telefax: 05441 976-1758
E-Mail:
Internet: www.diepholz.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem unterschriebenen Antrag sind die kompletten Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend Baugenehmigung bzw. Bestand und ein vom Katasteramt ausgestellter Lageplan mit allen Gebäuden vorzulegen. Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen durch arabische Ziffern fortlaufend zu nummerieren (jeder Raum muss die Nr. "seines" Eigentumsteiles tragen). Die Zeichnungen müssen mindestens 2-fach eingereicht werden. Im Antrag ist die präzise Grundstücksbezeichnung (Straße, Haus-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch vom ...... Blatt ......) anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

Anträge / Formulare
  • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Sulingen
BürgerserviceStandort anzeigen
Rathaus Sulingen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-199
zurück

 
 
Leichte Sprache
Gebärdensprache
Google Translate

Mit Google-Translate kann diese Internetseite in fremde Sprachen übersetzt werden. Damit verlassen Sie jedoch das Angebot von sulingen.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Sulingen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

The Google-Translate service will translate this webpage into other languages. With this you leave the offer of sulingen.de and retrieve contents on servers of Google, after clicking the button YES. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and/or passed to third parties. This may concern your habits, personal relationships, preferences and other aspects. Please only switch to Google if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.