Ortschaften
Zur Stadt Sulingen gehören folgende fünf Ortschaften:
Groß Lessen
Klein Lessen
Rathlosen
Nordsulingen
Lindern
Ursprünglich waren die Ortschaften eigenständige Gemeinden. Seit der Gemeindereform im Jahre 1974 gehören sie zur Stadt Sulingen.
In den Ortschaften gibt es jeweils einen Ortsrat mit jeweils fünf stimmberechtigten Mitgliedern, darunter der Ortsbürgermeister. Zu den Angelegenheiten, über die der Ortsrat zu entscheiden hat, gehört u.a. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser), die Pflege des Ortsbildes, die Förderung von Vereinen in der Ortschaft sowie die Repräsentation der Ortschaft. Außerdem hat der Ortsrat vor Beschlussfassung des Rates oder des Verwaltungsausschusses ein Anhörungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren (z.B. Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, Ausbau und Benennung von Straßen).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Ortschaften. Klicken Sie dazu bitte auf unten stehende Links.