Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die Grundzüge der beabsichtigten Städtebaulichen Entwicklung dar (nicht Parzellenscharf). Er enthält z.B. jene Flächen in denen Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Verkehrsflächen entwickelt werden sollen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet für die Bürgerinnen und Bürger keine direkte Rechtswirksamkeit. Die Gemeinde bindet sich hiermit jedoch für die weitere Bauleitplanung, da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind.
Der aktuelle Flächennutzungsplan ist am 01.02.2016 rechtswirksam geworden.
Ansprechpartner/in
Wiebke Blohm![]() | |
Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-67 Telefax: 04271 88-32 E-Mail: wiebke.blohm@sulingen.de |