Coronavirus
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Das Coronavirus ist eine neuartige Virusform, die sich auch in Deutschland ausgebreitet hat. Wie gefährlich ist das Virus, wie kann ich mich schützen und wie verhalte ich mich richtig? Nachfolgend gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wie macht sich eine Infektion mit dem Coronavirus bemerkbar?
Coronaviren lösen Atemwegserkrankungen aus. Gewöhnliche Coronaviren verursachen milde Erkältungszeichen mit Husten und Schnupfen, bestimmte Formen können aber auch schwere Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen auslösen. Die neue Form des Coronavirus geht offenbar teilweise mit einem schweren Verlauf einher. Besonders anfällig sind Patientinnen und Patienten mit einer schweren Grunderkrankung. Die Grippe hat ganz ähnliche Symptome.
Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus?
Ein begründeter Verdacht liegt vor,
- wenn bei einem Menschen eine akute Atemwegsinfektion klinisch oder radiologisch (durch Röntgen) belegt ist und die Patientin oder der Patient Kontakt zu einem bereits infizierten Menschen hatte oder sich in naher Vergangenheit in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) deklarierten Risikogebiet aufgehalten hat. Hier nennt das RKI die aktuellen Risikogebiete »
- ODER wenn akute Symptome für eine Atemwegserkrankung vorliegen und die Patientin beziehungsweise der Patient bis 14 Tage vor der Erkrankung Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Patienten hatte.
Was passiert, wenn ein begründeter Verdacht besteht?
Wer den Verdacht hat, am Coronavirus erkrankt zu sein, sollte unbedingt seine Hausärztin oder seinen Hausarzt telefonisch informieren und auf keinen Fall unangekündigt persönlich in die Praxis fahren. Alternativ kann auch die Telefonnummer 116117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) gewählt werden. Die Hausarztpraxis führt die erforderliche Diagnostik und Therapie durch und informiert das zuständige Gesundheitsamt. Eine eindeutige Diagnose des Coronavirus ist nur über eine Labor-Analyse des Rachenabstrichs der Patientin oder des Patienten möglich. Das Ergebnis der Laboranalyse liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor. Bestätigt sich der Verdacht, leitet das Gesundheitsamt entsprechende Schritte ein. Es kontaktiert die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, ermittelt die Personen, zu denen die betroffene Patientin oder der Patient zuletzt Kontakt hatte, und berät die Betroffenen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz hat ein Bürgertelefon unter 05441/976-2020 eingerichtet, Mitarbeiter sind hier von Montag bis Freitag von 8:00 -12:00 sowie von 13:00 - 16:00 Uhr und Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr erreichbar.
Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung schützen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um eine Tröpfchen- und Schmierinfektion. Daher gelten hier dieselben Regeln wie für die Erkältung und die Grippe:
- Abstand halten,
- Alltagsmasken bzw. medizinische Masken tragen,
- regelmäßig Hände waschen und
- beim Husten und Niesen aufpassen, dass die Tröpfchen nicht in der Umgebung verteilt werden,
- regelmäßig lüften.
- Impfen (sobald möglich).
Mit Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer in der EU hat Niedersachsen am 27. Dezember 2020 mit dem Impfen begonnen. Weitere Infos zur Impfung HIER!
Was ist zu tun, wenn man mit einer Coronavirus-infizierten Person in Kontakt gekommen ist?
Mit zunehmender Ausbreitung des Virus kann es dazu kommen, dass jemand aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz, mit dem Coronavirus infiziert wurde. In diesem Fall sollten Betroffene das Gesundheitsamt ihres Wohn- beziehungsweise ihres ständigen Aufenthaltsortes anrufen, da die Verfolgung von Kontaktpersonen für die Bekämpfung der Ausbreitung des Virus von großer Bedeutung ist. Das Gesundheitsamt wird den Betroffenen, wenn sie keine weiteren Krankheitszeichen aufweisen, zunächst unter eine 14-tägige häusliche Quarantäne stellen. Häusliche Quarantäne heißt: Die Person darf ihre häusliche Umgebung nicht verlassen, was durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes regelmäßig kontrolliert wird. Sollte die Person in dieser Zeit Krankheitssymptome verspüren, muss sie sich zunächst telefonisch an ihren Hausarzt sowie an das Gesundheitsamt wenden.
Was bedeutet häusliche Quarantäne?
Häusliche Quarantäne bedeutet die Trennung der betroffenen Person von anderen Menschen, um die Ausbreitung der Infektion zu vermeiden. Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen lebensnotwendigen Gütern kann in diesem Fall zum Beispiel durch Lieferservice oder Nachbarn sichergestellt werden.
Was passiert, wenn mein Coronatest POSITIV ist?
Um sicherzustellen, dass sich Personen, die einen positive Befund über eine Corona-Infektion erhalten, direkt in häusliche Quarantäne begeben, hat der Landkreis Diepholz eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt bereits am Mittwoch, den 18. November 2020, in Kraft. Grundsätzlich müssen sich Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis nun sofort in häusliche Absonderung begeben, sobald sie von dem Befund erfahren. D.h. sie dürfen die Wohnung weder verlassen noch Besuch außerhalb des eigenen Hausstandes empfangen.
Sofortige häusliche Quarantäne ab Erhalt des Testergebnisses
Somit hat der Landkreis Diepholz eine bindende Regelung für ein Verhalten geschaffen, welches eigentlich selbstverständlich sein sollte. Bisher ordnete das Gesundheitsamt nach Erhalt des positiven Befundes die häusliche Absonderung zunächst in einem Anruf an und erläuterte kurz das weitere Vorgehen. Ein entsprechender schriftlicher Bescheid erfolgte dann zeitnah. Häufig haben die betroffenen Personen jedoch schon vor dem Gesundheitsamt und somit auch vor der offiziellen Quarantäneanordnung Kenntnis über ihr Testergebnis. Mit der Allgemeinverfügung stellt der Landkreis Diepholz sicher, dass die Möglichkeit einer Ansteckung während dieser zeitlichen Lücke möglichst gering gehalten wird. Eine gesonderte schriftliche Einzelverfügung über die Anordnung der Quarantänemaßnahme erfolgt auch weiterhin.
Die sofortige häusliche Quarantäne gilt ebenso für Personen, denen erstmalig ein positiver Befund eines ärztlich begleiteten Antigentests (Schnelltests) mitgeteilt wird. In diesen Fällen muss darüber hinaus unverzüglich telefonisch Kontakt zur hausärztlichen Praxis aufgenommen werden, um einen umfänglichen COVID-19-Test (PCR-Kontrolluntersuchung) einzuleiten.
Information der Kontaktpersonen
Bei einem positiven Testergebnis müssen die Betroffenen zudem ihre Kontaktpersonen selber informieren und eine entsprechende Liste mit deren Kontaktdaten erstellen. Diese soll den Zeitraum von zwei Tagen vor Auftreten erster Symptome oder vor der Durchführung des Tests, wenn keine Symptome vorliegen, umfassen. Die Kontaktliste wird bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme aktiv vom Gesundheitsamt angefordert.
Die Allgemeinverfügung, Verhaltenshinweise für die Zeit der häuslichen Absonderung, eine Mustervorlage für die Kontaktliste und ein Hinweisblatt für Kontaktpersonen stehen unter www.diepholz.de zum Download zur Verfügung.
Dokumente
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Die 10 wichtigsten Hygienetipps (818 kB) |
Links
- Informationen des Landkreises Diepholz zum Coronavirus
- Robert Koch Institut Corona
- Bundesministerium für Gesundheit-Corona-häufige Fragen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales-Corona-häufige Fragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft-Corona-häufige Fragen
- Vorschriften des Landes Niedersachsen gegen die Ausbreitung des Coronavirus