Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
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Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Ausnahmegenehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 25,00 bis 50,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes






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