Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
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Tierschutz: Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung - Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verwenden Sie bitte den Vordruck "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG".
Die Qualifikation des Personals ist nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.






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