Ziel der Palliativversorgung ist es, unheilbar kranken Menschen in der letzten Phase ihres Lebens einen weitgehend schmerzfreien und zugleich würdevollen Abschied zu ermöglichen. Darüber hinaus soll Angehörigen seelsorgerische Betreuung und Hilfe bei der Trauer-bewältigung gegeben werden.
Das Hilfsangebot setzt sich aus der Palliativmedizin und der Hospizarbeit zusammen. Es wird in Palliativstützpunkten gebündelt und wird von dort vermittelt.
Zu den Angeboten der Palliativstützpunkte zählt neben der wohnortsnahen ambulanten und stationären Versorgung auch eine 24-Stunden-Hotline, die Angehörigen, Hausärzten sowie Alten- und Pflegeheimen Beratung und Hilfestellung bieten soll.
Inhalt
Sterbebegleitung: Palliativversorgung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Palliativstützpunkten in Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen bieten die Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie der Internetauftritt der Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativverorgung.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, aktualisiert am 28.09.2012






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