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Förderprogramme
Zwei Förderprogramme für Eltern mit geringem Einkommen
Es gibt für Eltern mit geringem Einkommen die Möglichkeit, sich über zwei Förderprogramme bestimmte Dinge fördern zu lassen:
1. Förderprogramm: "Leistungen für Bildung und Teilhabe" für
- eintägige Ausflüge Schule/ Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule, Freizeiten etc.)
Antragsberechtigt: Bezieher von ALG-II, Wohngeld oder Kinderzuschlag
Zuständig für den Antrag bei ALG-II- Empfängern ist das Jobcenter und für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger die Stadtverwaltung Sulingen bzw. der Landkreis Diepholz.
Weitere Informationen erhalten Sie über diese Links:
http://www.bildungspaket.bmas.de/nc/startseite.html
http://www.diepholz.de/internet/page.php?site=1001470&typ=2
2.Förderprogramm: "Familie in Not Sonderfonds "DabeiSein!"" für
- Jugend- und Familienfreizeiten
- Erholungsmaßnahmen
- Kursgebühren für Musik- u. Kunstschulen, Kurse der VHS
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
- Nachhilfeunterricht
- Kita-Fahrten
- Klassenfahrten
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen
- anderer Fördergegenstand
Antragsberechtigt: Eltern, die keine Sozialleistungen erhalten.
Zuständigkeit: Stadtverwaltung Sulingen, Frau Lüken
Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link:
http://www.familien-mit-zukunft.de/index.cfm?5C28D59DC2975CC8A01F213E66971F92
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadt Sulingen.
Ansprechpartner/in
Frau Kathrin Lüken

Rathaus, Zimmer 1
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 / 88-45
Fax: 04271 / 88-35
E-Mail: kathrin.lueken@sulingen.de
Links
- Leistunen für Bildung und Teilhabe
- Informationen und Antragsformulare zum Bildungspaket
- Informationen zu Sonderfonds "DabeiSein!"






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